FAQ
1. Kann ich von Ihnen die Reisebroschüren anfordern?
2. Ich interessiere mich sehr für diese Reise, wie kann ich an dieser Reise teilnehmen?
3. Wie kann ich diese Reise bezahlen?
4. Gibt es gesundheitliche Voraussetzungen für die Teilnehmer? Wie kann sich der Reiseteilnehmer körperlich auf die Reise vorbereiten?
5. Welche Dokumente werden für die Reise benötigt? Ist eine Einreiseerlaubnis zu beantragen?
6. Welche persönlichen Sachen soll ich für diese Reise mitnehmen?
7. Was passiert, wenn der Reiseteilnehmer von der Reise zurücktritt?
8. Wer schließt die Versicherung für die Reiseteilnehmer ab?
9. Was für Verkehrsmittel benutzen die Reiseteilnehmer?
10. Gibt es eine Altergrenze für die Reiseteilnehmer?
11. Wenn der Reiseteilnehmer keine Fahrerlaubnis besitzt, kann er oder sie trotzdem an dieser Reise teilnehmen?
12. Was ist die Besonderheit dieser Reise?
13. Woher kam Anregung für diese Reise? Wie entstand die Idee, eine 62-tägige Abenteuerreise nach China zu organisieren?
14. Kann ich mit einem deutschen Führerschein oder einem internationalen Führerschein in China fahren?
15. Kann ich meine Kreditkarte in China benutzen?

1. Kann ich von Ihnen die Reisebroschüren anfordern?
Die Broschüren sind im Internet unter http://www.rhgmbh.de/abenteuer.htm abrufbar. Gerne können Sie auch uns auch eine Email senden.
Unsere Emailadresse lautet: mail@rhgmbh.de. Wir schicke Ihnen dann auch sehr gerne die Broschüre zu.

2. Ich interessiere mich sehr für diese Reise, wie kann ich an dieser Reise teilnehmen?
Sie können sich durch folgende Weise dieser Reise anschließen:
1. Über E-mail: Bitte senden Sie Ihre Kontaktdaten an mail@rhgmbh.de.
Wir werden Ihnen kurzfristig das Anmeldeformular und weitere Informationen per Email zusenden.
2. Über Fax: Bitte faxen Sie uns Ihre Kontaktdaten. Unsere Faxnummer lautet: 0049 (033762)808279.
Wir werden Ihnen kurzfristig das Anmeldeformular und weitere Informationen per Email oder Fax senden. Bitte geben Sie an, wie die Zusendung an Sie erfolgen soll (Email, Fax oder per Post).

3.Wie kann ich diese Reise bezahlen?
Zahlungen erfolgen grundsätzlich per Banküberweisung. Die Bankverbindung befindet sich auf der Rechnung der RH New Germany GmbH.

4. Gibt es gesundheitliche Voraussetzungen für die Teilnehmer? Wie kann sich der Reiseteilnehmer körperlich auf die Reise vorbereiten?
Menschen mit folgenden Krankheiten oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind für das Hochland nicht geeignet :
1. Mit Bluthochdruck bei über 50 Jahre alt;
2. Mit Herzprobleme oder Hirnarteriosklerose;
3. Unkontrollierte Zuckerkrankheit;
4. Chronischer Lungenkrankheiten, Bronchialasthma;
5. Verschiedenartige Blutkrankheiten;
6. Hysterie, Epilepsie, Nervenkrankheiten und andere psychische Krankheiten;
7. Schwere Erkältungen, entzündete Atemwege;
9. Kinder unter 7 Jahre alt reisen besser nicht in das Hochland. Der Körper könnte zu schwach auf Grund des Sauerstoffmangels sein. Sie könnten sich eine akute Höhenkrankheit zuziehen.

Nützliche Gesundheitspflege: Es ist normal, dass man sich beeinträchtigt fühlt, wenn man sich in einer Höhe über 2700 Meter bewegt. Es ist deshalb sehr empfehlenswert, dass man als Erstreisender nicht schnell laufen sollte, geschweige denn rennen. Man sollte keine körperlich anstrengen Tätigkeiten ausüben und auch nicht auf einmal zu viel essen, so dass das Verdauungssystem stark belastet wird. Man sollte nicht Rauchen und Alkohol trinken, stattdessen mehr Gemüse, Früchte und andere vitaminreiche Nahrungsmittel zu sich nehmen. Man sollte ausreichend trinken und sich warm halten. Möglichst die Duschensfrequenz und –länge reduzieren, damit man nicht erkältet wird und mehr Körperschaft sinnlos verbraucht. Man sollte nicht zu intensiv und kraftvoll zu Beginn einatmen. Wenn man Symptome wie Erkältung, Husten oder Fieber hat, sollte man rechtzeitig den Arzt aufsuchen.
Ferner kann man einige Medikamente gegen eine Höhenkrankheit einnehmen. In der Apotheke des Reisenden sollte sich neben den Medikamenten, die Sie eventuell regelmäßig nehmen müssen, auch Mittel gegen Magen-Darm- und Erkältungskrankheiten sowie leichte Kopfschmerztabletten befinden. Man kann auch die Medikamente in Deutschland kaufen (meist ärztliche Verschreibung), z.B. prophylaktische Medikamente (z. B. Diamox®), empfohlene, wirksame Medikamente zur Therapie im Falle einer schweren Erkrankung (Nifedipin®, Lasix®), andere Medikamente (nach ärztlicher Anwendung!) wie Diamox®, Nifedipin®, Aspirin, Ninodipin®, Dexamethason®, Furosemid®.

Informieren Sie sich bitte auch über das Merkblatt von deutschen Auswärtigen Amt unter http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/01-Laender/Gesundheitsdienst/download/HoehenkrankheitMerkblatt.pdf.

5. Welche Dokumente werden für die Reise benötigt? Ist eine Einreiseerlaubnis zu beantragen?
Sie können den Reiseveranstalter beauftragen, die Versicherung für Sie abzuschließen. Außerdem benötigt man einen Reisepass (mindestens 6 Monate nach Reiseende noch gültig) sowie ein Visum. Die Einreiseerlaubnis für das Autonome Gebiet Tibet kann nur vor Ort bei der Polizei beantragt werden. Wir helfen Ihnen bei dieser Beantragung. RH New Germany haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reiseteilnehmer die RH New Germany mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die Verzögerung von der RH New Germany zu vertreten ist.

6. Welche persönlichen Sachen soll ich für diese Reise mitnehmen?
Sonnebrille, Sonnenmilch, Hautcreme, Schlafsack, Sportanzüge, Pullover, Daunenkleidung, Sportschuhe(rutschfest und warmhaltend), Handschuhe, Mütze, Taschenlampe, Regenschirme, Zahnbürste, Zahncreme, die allgemeinen Medikamente gegen Höhenkrankheiten, Kopfschmerzen, Durchfall, Sturzverletzung, Erkältung, Antibiotika.
Es gibt erhebliche Temperaturdifferenzen zwischen Tag und Nacht in Tibet. Nach dem Sonnenuntergang sinkt die Temperatur sehr schnell. Entsprechende Kleidung ist erforderlich.

7. Was passiert, wenn der Reiseteilnehmer von der Reise zurücktritt?
Der Reiseteilnehmer hat seinen Rücktritt schriftlich zu erklären. Eine Reise-Rücktrittsversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten, wird aber empfohlen. Tritt der Teilnehmer vom Buchungsvertrag zurück oder tritt er die Abenteuerreise nicht an, so kann er von RH New Germany grundsätzlich keine Erstattung des Reisepreises verlangen.
Sollte der Reiseteilnehmer aus wichtigem Grunde von der gebuchten Reise zurücktreten, kann RH New Germany als Ersatz eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für die Aufwendungen verlangen. Der Ersatzanspruch der RH New Germany ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert.

Die Höhe der Rücktrittspauschalen sind wie folgt:

bis einschl. 30 Tage vor Reiseantritt 15 %
ab 29. Tag bis einschl. 20. Tag vor Reiseantritt 25 %
ab 19. Tag bis einschl. 08. Tag vor Reiseantritt 35 %
ab 07. Tag vor Reiseantritt 50 %
am Tag des Reiseantritts, bzw. bei Nichtantritt der Reise 60%
Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Reiseunterlagen – insbesondere Flugtickets – zurückzugeben. Andernfalls wird eine Bearbeitungsgebühr von € 150 pro Flugticket berechnet.
Gebühren für zusätzliche, nicht im Pauschalpreis eingeschlossene Leistungen, die als solche extra ausgewiesen sind, wie z.B. bereits beantragte Visa, sind grundsätzlich nicht erstattbar.

RH New Germany kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Buchungsvertrag zurücktreten oder nach Antritt der Abenteuerreise den Buchungsvertrag kündigen:
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung der RH New Germany nachhaltig stört oder wenn sie sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung behält RH New Germany den Anspruch auf den Reisepreis.

8. Wer schließt die Versicherung für die Reiseteilnehmer ab?
Sie können entweder die Reiserücktritts- sowie einer Reisekranken-Versicherung selbst oder durch unsere Firma RH New Germany GmbH abschließen lassen.
Die KFZ-Versicherung wird von der RH New Germany GmbH in China abgeschlossen. Die Kosten der KFZ-Versicherung ist im Reisepreis enthalten.

9. Was für Verkehrsmittel benutzen die Reiseteilnehmer?
In China hergestellte neue Geländewagen (Marke: Chang Cheng „die Große Mauer“)

10. Gibt es eine Altergrenze für die Reiseteilnehmer?
Nein.

11. Wenn der Reiseteilnehmer keine Fahrerlaubnis besitzt, kann er oder sie trotzdem an dieser Reise teilnehmen?
Ja.

12. Was ist die Besonderheit dieser Reise?
-Vielfältigkeit der Zielgruppe: deutsche, internationale Reisende, Übersee Chinesen;
-Vielfältigkeit der Sehenswürdigkeiten: 62 tätige Reise durch 13 Provinzen und Städte;
Schwerpunkte hervorgehoben: 174000 KM Fahrtstrecke, untergliedert in drei spezielle Teilen:
• Erster Teil: Von Nordosten nach Südwesten, eine Fahrt quer durch China (17 Tage, 7800 Kilometer);
Provinz Heilongjiang- Das Autonome Gebiet der Inneren Mongolei- Das Autonome Gebiet Ningxia der Hui-Nationalität- Provinz Gansu- Provinz Qinghai- Das Autonome Gebiet Tibet;
• Zweiter Teil: Abenteuer auf dem Hochlang (15 Tage, 3300 Kilometer);
Das Autonome Gebiet Tibet;
• Dritter Teil: Annäherung der Kulturen (23 Tage, 6300 Kilometer);
Das Autonome Gebiet Tibet- Provinz Yunnan- Provinz Sichuan- Provinz Gansu- Provinz Shaanxi- Provinz Shanxi- Provinz Hebei- Peking

13. Woher kam Anregung für diese Reise? Wie entstand die Idee, eine 62-tägige Abenteuerreise nach China zu organisieren?
Der deutsche Rundfunk – und Fernsehsender rbb und die RH New Germany GmbH haben diese 62 tägigen-Selbstfahrer Reise nach China initialisiert, um die imposanten und bildschönen Landschaften und Sehenswürdigkeiten von China gemeinsam zu dokumentieren und verfolgen sowie den Kulturaustausch zwischen deutschen und chinesischen Teilnehmern zu fördern. Ziel unserer Reise ist, dass wir der Welt das moderne Bild von unserer kenntnis- und gedankenreichen Kultur vermitteln können, und damit das Interesse der Menschen für China wecken und beleben. Wir haben insgesamt nur ein gemeinsames Heim, die Erde. Es ist höchste Zeit, dass wir lernen dies zu schätzen. Die Kraft von einem ist winzig oder unbedeutend, und die Kraft einer Gruppe von Menschen ist auch begrenzt. Was wir wollen ist, dass wir durch unsere Reise für viele Menschen den kulturellen Austausch vertiefen. Und wir wollen auch darauf hinweisen, dass diese schönen Landschaften erhalten bleiben sollen. Und damit stärkes Umweltbewusstsein entwickeln.

14. Kann ich mit einem deutschen Führerschein oder einem internationalen Führerschein in China fahren?
Mit einem deutschen Führerschein dürfen Sie in China kein Auto führen. Ein internationaler Führerschein gilt grundsätzlich auch nicht, ist aber zu empfehlen. RH New Germany bemüht sich für die Reiseteilnehmer, eine chinesische Fahrerlaubnis zu beantragen. Da auf dieser Reise 13 Provinzen bzw. autonome Gebiete betroffen sind, und Fahrerlaubnisse immer vor Ort beantragt werden müssen, kann RH New Germany GmbH auch keine Gewähr leisten. Die Reiseteilnehmer werden deswegen darauf hingewiesen, dass Ihnen eventuell auf einigen Strecken spezielle Fahrer zur Verfügung stehen.

15. Kann ich meine Kreditkarte in China benutzen?
Ob die Bankautomatenkarte, die Sie benutzen, auch in China akzeptiert wird, erfragen Sie am besten bei Ihrer Bank. In kleinen Städten und im ländlichen Raum kann die Benutzung ausländischer Karten an Kartenautomaten nach wie vor unmöglich sein. Mit den meisten Kreditkarten (z.B. Visa Card, Master Card) erhält man Geld an den Automaten der Banken. Die Gebühren sind ähnlich hoch wie zu Hause. In einigen Städten soll es sogar mit der EC-Karte Geld gehen. Es gibt unterschiedliche Beschränkungen der pro Tag ausgezahlten Geldmenge an den unterschiedlichen Geldautomaten.


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